Die Kinder unserer Heimatgemeinde Apetlon sind uns sehr viel wert. Das wollen wir auch mit einer finanziellen Starthilfe zum Ausdruck bringen. Die Marktgemeinde Apetlon gewährt als freiwillige Zuwendung ein Kindergeld in Höhe von € 250,00.
Anspruch auf das Kindergeld besteht einmalig für jedes Kind, wenn zumindest ein Elternteil seit mindestens einem Jahr vor dem Zeitpunkt der Geburt in Apetlon mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und das Kind in Apetlon mit Hauptwohnsitz angemeldet wird.
Ein Antrag kann im Gemeindeamt Apetlon gestellt werden.
Für Bäume, die auf öffentlichem Gut im Gemeindegebiet von Apetlon angepflanzt werden, erhält der Käufer unter Vorlage der Rechnung eine Rückerstattung von EURO 35,00 pro Baum.
GEMEINDEAMT DER MARKTGEMEINDE APETLON
KIRCHENGASSE 3
A-7143 APETLON
PARTEIENVERKEHR:
MONTAG – FREITAG: 08:00 – 12:00 UHR
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Parteienverkehr ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Öffnungszeiten:
MONTAG – DONNERSTAG: 07:30 – 12:00 UHR UND
12:30 – 16:00 UHR
FREITAG: 07:30 – 13:00 UHR
TELEFON: 02175 2220
FAX: 02175 2220 - 15
E-MAIL: POST@APETLON.BGLD.GV.AT
MARKTGEMEINDE APETLON
Kirchengasse 3
A-7143 Apetlon
TELEFON +43 2175 2220 0
FAX +43 2175 2220 15
E-MAIL post@apetlon.bgld.gv.at
ÖFFNUNGSZEITEN:
PARTEIENVERKEHR:
MONTAG – FREITAG
08:00 bis 12:00