Das Projekt „Jugendtaxi Burgenland“ wurde gemeinsam von der Wirtschaftskammer Burgenland, dem Landesjugendreferat und dem Verkehrsreferat der Burgenländischen Landesregierung gestartet. Das Jugendtaxi ist die größte Mobilitäts- und Verkehrssicherheitsinitiative des Burgenlandes.

 Auch die Marktgemeinde Apetlon vertraut auf dieses Angebot und trägt 50 % der Kosten und ermöglicht so Jugendlichen den kostengünstigen, flexiblen und vor allem sicheren Transport zur Disco und nach Hause.

Wie wird’s gemacht?
Die Jugendlichen benötigen auf Ihrem Mobiltelefon die APP Mein-Taxi.at (Downloadbar auf Android und IOS).
Ist die APP installiert, ist eine einmalige Registrierung am Gemeindeamt notwendig. 

Ab diesem Zeitpunkt kann monatlich, pro Jugendlichen ein Betrag von EURO 40,00 am Gemeindeamt auf die APP aufgeladen werden. Ein Kostenbeitrag von 50% (EURO 20,00) wird von der Marktgemeinde Apetlon getragen. Der Restbetrag von EURO 20,00 wird bei der Aufladung im Gemeindamt eingehoben.

Hier finden Sie die Informationen für den Semesterticket Zuschuss.

Ein Antrag ist schriftlich im Gemeindeamt Apetlon zu stellen.

Burgenland.at - Semesterticket

Semesterticket Antrag

Zusätzliche Förderung der Marktgemeinde Apetlon

Vom Land Burgenland werden 50 % der Fahrtkosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort gefördert. Zusätzlich zu diesem Zuschuss des Landes Burgenland fördert die Gemeinde alle Studierenden mit Hauptwohnsitz in Apetlon ebenfalls mit einem Zuschuss von 50 % dieser Fahrtkosten.

Bei Zuerkennung des Zuschusses durch das Land Burgenland, erfolgt auch von Seiten der Gemeinde die Auszahlung, das heißt, es muss kein eigener Antrag gestellt werden.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2023, wurde ein Zuschuss für Photovoltaikanlagen beschlossen.

Der Zuschuss beträgt EURO 100,-- pro kWP; max. EURO 500,--  pro Zählpunkt (entspricht 5 kWp)

Antrag und Richtlinien zum download

 

Die Kinder unserer Heimatgemeinde Apetlon sind uns sehr viel wert. Das wollen wir auch mit einer finanziellen Starthilfe zum Ausdruck bringen. Die Marktgemeinde Apetlon gewährt als freiwillige Zuwendung ein Kindergeld in Höhe von €  750,00.

Anspruch auf das Kindergeld besteht einmalig für jedes Kind, wenn zumindest ein Elternteil seit mindestens einem Jahr vor dem Zeitpunkt der Geburt in Apetlon mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und das Kind in Apetlon mit Hauptwohnsitz angemeldet wird.

Ein Antrag kann im Gemeindeamt Apetlon gestellt werden.

KINDERGELD ANTRAG

 

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2023, wurde ein Zuschuss für die Errichtung von befestigten Flächen beschlossen.

für Gehwege:                     EURO   7,15 pro  m²
Breite max. 1,50/Länge max. gesamte Breite des Grundstückes

für befahrbare Flächen:   EURO 10,73 pro m²
Bei mehreren oder überbreiten Zufahrten,  wird der Zuschuss für eine Zufahrt mit einer max. Breite von 3 Meter und einer Länge vom  Fahrbahn bis Grundstückgrenze gewährt.

Antrag und Richtlinien zum download

Für Bäume, die auf öffentlichem Gut im Gemeindegebiet von Apetlon angepflanzt werden, erhält der Käufer unter Vorlage der Rechnung eine Rückerstattung von EURO 35,00 pro Baum.

GEMEINDEAMT DER MARKTGEMEINDE APETLON
KIRCHENGASSE 3
A-7143 APETLON

PARTEIENVERKEHR:
MONTAG – FREITAG: 08:00 – 12:00 UHR
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Parteienverkehr ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich! 

Öffnungszeiten:
MONTAG – DONNERSTAG: 07:30 – 12:00 UHR UND 
12:30 – 16:00 UHR        
FREITAG: 07:30 – 13:00 UHR

TELEFON: 02175 2220 
FAX: 02175 2220 - 15
E-MAIL:  POST@APETLON.BGLD.GV.AT

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