Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:

• erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich

• Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)

• Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)

Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, insbesondere weil eine An- oder Abmeldung überhaupt unterlassen oder vorgenommen wird, obwohl keine Unterkunftsnahme erfolgt ist bzw. die Unterkunft nicht aufgegeben wurde, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.


GEMEINDEAMT DER MARKTGEMEINDE APETLON
KIRCHENGASSE 3
A-7143 APETLON

PARTEIENVERKEHR:
MONTAG – FREITAG: 08:00 – 12:00 UHR
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Parteienverkehr ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich! 

ÖFFNUNGSZEITEN:
MONTAG – DONNERSTAG: 07:30 – 12:00 UHR UND 
12:30 – 16:00 UHR        
FREITAG: 07:30 – 13:00 UHR

TELEFON: 02175 2220 
FAX: 02175 2220 - 15
E-MAIL:  POST@APETLON.BGLD.GV.AT

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Wohnsitz

Als Wohnsitz bezeichnet man grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wohnhaft ist. Hat eine Person nur einen Wohnsitz, ist dieser gleichzeitig der Hauptwohnsitz. Bei mehreren Wohnsitzen ist immer nur einer der Hauptwohnsitz und die anderen werden als Nebenwohnsitz bezeichnet. 

Hauptwohnsitz

Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen gilt. 

Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend: 
Aufenthaltsdauer
Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

Hinweis: Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben, aber nur einer davon kann der Hauptwohnsitz sein. 

 

Verfahrensablauf

Für die An- und Abmeldung benötigen Sie das Meldezettel-Formular, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister dient. Das Formular kann heruntergeladen werden oder liegt bei der Meldebehörde auf.

Sie können sich persönlich oder postalisch an- bzw. abmelden. Die An- bzw. Abmeldung kann aber auch durch einen Boten oder eine Botin überbracht werden. An- bzw. Abmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.

Hinweis: Bei der Abmeldung ist die Unterschrift des Unterkunftgebers bzw. der Unterkunftgeberin nicht notwendig. Erforderliche Unterlagen: amtlicher Lichtbildausweis .

Kosten: Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.


FÜR INFORMATIONEN UND ALS ANSPRECHPARTNER STEHEN IHNEN ZUR VERFÜGUNG:
EDITH TSCHIDA UND BERT DÜRR

Meldeschein-Formular  

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