Der Friedhof mit der Aufbahrungshalle befindet sich in der Wallernerstraße 13b, Apetlon.

Für Informationen, wie z.B.: Grabvergabe, Begräbnisvereinbarungen, … 
und als Ansprechpartner steht Ihnen zur Verfügung:
Bert Dürr

Die Errichtung von Grabstellen (Öffnen und Schließen der Gräber) wurde von der Gemeinde ausgelagert und an Herrn Gregor Klein übergeben.

Bei einem Sterbefall nehmen Sie zuerst Kontakt mit dem Gemeindeamt Tel. 02175/2220. Erst nach der Begräbnis-Terminfreigabe durch das Gemeindeamt können Sie ein Begräbnis mit dem Bestatter und mit dem Pfarramt vereinbaren.

Urnenverwahrung Ansuchen


GEMEINDEAMT DER MARKTGEMEINDE APETLON
KIRCHENGASSE 3
A-7143 APETLON

PARTEIENVERKEHR:
MONTAG – FREITAG: 08:00 – 12:00 UHR
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Parteienverkehr ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich! 

ÖFFNUNGSZEITEN:
MONTAG – DONNERSTAG: 07:30 – 12:00 UHR UND 
12:30 – 16:00 UHR        
FREITAG: 07:30 – 13:00 UHR

TELEFON: 02175 2220 
FAX: 02175 2220 - 15
E-MAIL:  POST@APETLON.BGLD.GV.AT

FRIEDHOF GEBÜHREN

1. GRABSTELLENKOSTEN

Für die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle werden für die Dauer von 10 Jahren Grabstellenkosten erhoben. Die Grabstellenkosten betragen für

1. Erdgräber mit einfacher Breite
    80,00 Euro

2. Erdgräber mit zweifacher Breite
     120,00 Euro

3. Erdgräber mit dreifacher Breite
     200,00 Euro

4. gemauerte Grabstellen (Grüfte) mit einfacher Breite
     300,00 Euro

5. gemauerte Grabstellen (Grüfte) mit doppelter Breite
     400,00 Euro

6. Aschengrabstellen - Erdgräber
     50,00 Euro

7. Aschengrabstellen - Urnensäulen
     50,00 Euro

8. Errichtungskosten für die Urnensäule
     1.700,00 Euro

Für Erdgräber, die nur für Leichen von Kindern „Kindergrab“ errichtet werden, die zum Zeitpunkt ihres Ablebens das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, betragen die Grabkosten die Hälfte der oben festgesetzten Kosten. 

2. GRABSTELLENERNEUERUNG

Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen für die Dauer von weiteren 10 Jahren betragen die Kosten für

1. Erdgräber mit einfachen Breite
    80,00 Euro

2. Erdgräber mit zweifacher Breite
     120,00 Euro

3. Erdgräber mit dreifacher Breite
     200,00 Euro

4. gemauerte Grabstellen (Grüfte) für einfachen Belag
     300,00 Euro

5. gemauerte Grabstellen (Grüfte) für mehrfachen Belag
     400,00 Euro

6. Aschengrabstellen - Erdgräber
     50,00 Euro

7. Aschengrabstellen - Urnensäule
     50,00 Euro

Für Erdgräber, die nur für Leichen von Kindern „Kindergrab“ errichtet werden, die zum Zeitpunkt ihres Ablebens das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, betragen die Grabkosten die Hälfte der oben festgesetzten Kosten. 

3. BENÜTZUNG DER LEICHENHALLE

Für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) zur Aufbahrung der Leiche ist eine Tagesgebühr für den 1. Tag von 100,00 Euro und für jeden weiteren Tag von 10,00 Euro zu entrichten. 

4. VERZICHT

Sollten Sie auf eine Grabstelle verzichten wollen, wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt. 

Bei einem vorzeitigen Verzicht findet kein Rückersatz der bereits entrichteten Gebühren statt. 

GRABSTELLEN VERZICHT

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