Der Friedhof mit der Aufbahrungshalle befindet sich in der Wallernerstraße 13b, Apetlon.

Für Informationen, wie z.B.: Grabvergabe, Begräbnisvereinbarungen, … 
und als Ansprechpartner steht Ihnen zur Verfügung:
Bert Dürr

Die Errichtung von Grabstellen (Öffnen und Schließen der Gräber) wird von den Außendienstmitarbeitern durchgeführt.

Bei einem Sterbefall nehmen Sie zuerst Kontakt mit dem Gemeindeamt Tel. 02175/2220. Erst nach der Begräbnis-Terminfreigabe durch das Gemeindeamt können Sie ein Begräbnis mit dem Bestatter und mit dem Pfarramt vereinbaren.

Urnenverwahrung Ansuchen


GEMEINDEAMT DER MARKTGEMEINDE APETLON
KIRCHENGASSE 3
A-7143 APETLON

PARTEIENVERKEHR:
MONTAG – FREITAG: 08:00 – 12:00 UHR
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Parteienverkehr ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich! 

ÖFFNUNGSZEITEN:
MONTAG – DONNERSTAG: 07:30 – 12:00 UHR UND 
12:30 – 16:00 UHR        
FREITAG: 07:30 – 13:00 UHR

TELEFON: 02175 2220 
FAX: 02175 2220 - 15
E-MAIL:  POST@APETLON.BGLD.GV.AT

FRIEDHOF GEBÜHREN

1. GRABSTELLENKOSTEN

Für die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle werden für die Dauer von 10 Jahren Grabstellenkosten erhoben. Die Grabstellenkosten betragen für

1. Erdgräber mit einfacher Breite
    200,00 Euro

2. Erdgräber mit zweifacher Breite
     400,00 Euro

3. Erdgräber mit dreifacher Breite
     600,00 Euro

4. gemauerte Grabstellen (Grüfte) mit doppelter Breite
     800,00 Euro

5. Aschengrabstellen - Urnensäulen
    150,00 Euro

6. Errichtungskosten für die Urnensäule
     1.700,00 Euro

7. Errichtungskosten für die Erdgräber mit einfacher Breite
     im neuen Teil des Friedhofes
  (bei erstmaliger Vergabe der Grabstelle)
     2.140,00 Euro

8. Errichtungskosten für die Erdgräber mit zweifacher Breite
     im neuen Teil des Friedhofes
  (bei erstmaliger Vergabe der Grabstelle)
     1.940,00 Euro

Für Erdgräber, die nur für Leichen von Kindern „Kindergrab“ errichtet werden, die zum Zeitpunkt ihres Ablebens das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, betragen die Grabkosten die Hälfte der oben festgesetzten Kosten. 

 

2. GRABSTELLENERNEUERUNG

Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen für die Dauer von weiteren 10 Jahren betragen die Kosten für

1. Erdgräber mit einfachen Breite
   200,00 Euro

2. Erdgräber mit zweifacher Breite
     400,00 Euro

3. Erdgräber mit dreifacher Breite
     600,00 Euro

4. gemauerte Grabstellen (Grüfte) für mehrfachen Belag
     800,00 Euro

5. Aschengrabstellen - Urnensäule
     150,00 Euro

Für Erdgräber, die nur für Leichen von Kindern „Kindergrab“ errichtet werden, die zum Zeitpunkt ihres Ablebens das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, betragen die Grabkosten die Hälfte der oben festgesetzten Kosten. 

3. BENÜTZUNG DER LEICHENHALLE

Für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) zur Aufbahrung der Leiche ist eine Tagesgebühr für den 1. Tag von 100,00 Euro und für jeden weiteren Tag von 10,00 Euro zu entrichten. 

4. VERZICHT

Sollten Sie auf eine Grabstelle verzichten wollen, wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt. 

Bei einem vorzeitigen Verzicht findet kein Rückersatz der bereits entrichteten Gebühren statt. 

GRABSTELLEN VERZICHT

5. BEISETZUNGSKOSTEN

Die Höhe der Beisetzungskosten (einschließlich der Kosten für das Öffnen und Schließen der Grabstellen sowie die Bereitstellung der Versenkungsvorrichtung für den Sarg) beträgt:

bei einer Beisetzung in Erdgräber  EURO 500,00
bei einer Beisetzung einer Urne in Erdgräber EURO 70,00
bei einer Beisetzung einer Urne in einer Urnensäule EURO 50,00

 

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