Grundsätzlich ist zwischen dem Kanalanschlussbeitrag bzw. dem Ergänzungsbeitrag und der Kanalbenützungsgebühr zu unterscheiden, wobei die Kanalbenützungsgebühr jährlich fällig wird.

Ansprechpartner:
Frau Edith Tschida


GEMEINDEAMT DER MARKTGEMEINDE APETLON
KIRCHENGASSE 3
A-7143 APETLON

PARTEIENVERKEHR:
MONTAG – FREITAG: 08:00 – 12:00 UHR
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Parteienverkehr ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich! 

ÖFFNUNGSZEITEN:
MONTAG – DONNERSTAG: 07:30 – 12:00 UHR UND 
12:30 – 16:00 UHR        
FREITAG: 07:30 – 13:00 UHR

TELEFON: 02175 2220 
FAX: 02175 2220 - 15
E-MAIL:  POST@APETLON.BGLD.GV.AT

KANALABGABE

KANALANSCHLUSSBEITRAG:

Der Anschlussbeitrag ist eine einmalige Zahlung.

Der Anschlussbeitrag berechnet sich nach der bebauten Fläche des Gebäudes und den einzelnen Nutzflächen der Räume im Inneren.

Ortsgebiet:    € 10,60 + 10 % USt pro m² Berechnungsfläche

Reihersiedlung:  € 31,25 + 10 % USt pro m² Berechnungsfläche

ERGÄNZUNGSBEITRAG:

Ein Ergänzungsbeitrag wird vorgeschrieben wenn sich die Fläche des Anschlussobjektes vergrößert. Dies ist eine einmalige Zahlung und wird analog wie der Anschlussbeitrag berechnet.

KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR:

Die Kanalbenützungsgebühr ist jährlich am 28. Februar und am 30. August zu entrichten.

Ortsgebiet:      € 1,30 + 10 % USt pro m² Berechnungsfläche

Reihersiedlung:    € 2,60 + 10 % USt pro m² Berechnungsfläche

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