Grundsätzlich ist zwischen dem Kanalanschlussbeitrag bzw. dem Ergänzungsbeitrag und der Kanalbenützungsgebühr zu unterscheiden, wobei die Kanalbenützungsgebühr jährlich fällig wird.
Ansprechpartner:
Frau Edith Tschida
GEMEINDEAMT DER MARKTGEMEINDE APETLON
KIRCHENGASSE 3
A-7143 APETLON
PARTEIENVERKEHR:
MONTAG – FREITAG: 08:00 – 12:00 UHR
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Parteienverkehr ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
ÖFFNUNGSZEITEN:
MONTAG – DONNERSTAG: 07:30 – 12:00 UHR UND
12:30 – 16:00 UHR
FREITAG: 07:30 – 13:00 UHR
TELEFON: 02175 2220
FAX: 02175 2220 – 15
E-MAIL: POST@APETLON.BGLD.GV.AT
KANALANSCHLUSSBEITRAG:
Der Anschlussbeitrag ist eine einmalige Zahlung.
Der Anschlussbeitrag berechnet sich nach der bebauten Fläche des Gebäudes und den einzelnen Nutzflächen der Räume im Inneren.
Ortsgebiet: € 10,60 + 10 % USt pro m² Berechnungsfläche
Reihersiedlung: € 31,25 + 10 % USt pro m² Berechnungsfläche
ERGÄNZUNGSBEITRAG:
Ein Ergänzungsbeitrag wird vorgeschrieben wenn sich die Fläche des Anschlussobjektes vergrößert. Dies ist eine einmalige Zahlung und wird analog wie der Anschlussbeitrag berechnet.
KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR:
Die Kanalbenützungsgebühr ist jährlich am 28. Februar und am 30. August zu entrichten.
Ortsgebiet: € 1,90 + 10 % USt pro m² Berechnungsfläche
Reihersiedlung: € 2,60 + 10 % USt pro m² Berechnungsfläche
50% REDUKTION DER KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR:
Gebäude oder Wohneinheiten die auf Grund ihres Zustandes und Ausstattung nicht bewohnbar sind sowie für Gebäude die umfassend saniert werden und nicht bewohnbar sind, ist auf Antrag der Eigentümer eine 50% Reduktion möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Gemeindeamt.