Grundsätzlich ist zwischen dem Kanalanschlussbeitrag bzw. dem Ergänzungsbeitrag und der Kanalbenützungsgebühr zu unterscheiden, wobei die Kanalbenützungsgebühr jährlich fällig wird.
Ansprechpartner:
Frau Edith Tschida
GEMEINDEAMT DER MARKTGEMEINDE APETLON
KIRCHENGASSE 3
A-7143 APETLON
PARTEIENVERKEHR:
MONTAG – FREITAG: 08:00 – 12:00 UHR
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Parteienverkehr ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
ÖFFNUNGSZEITEN:
MONTAG – DONNERSTAG: 07:30 – 12:00 UHR UND
12:30 – 16:00 UHR
FREITAG: 07:30 – 13:00 UHR
TELEFON: 02175 2220
FAX: 02175 2220 - 15
E-MAIL: POST@APETLON.BGLD.GV.AT
KANALANSCHLUSSBEITRAG:
Der Anschlussbeitrag ist eine einmalige Zahlung.
Der Anschlussbeitrag berechnet sich nach der bebauten Fläche des Gebäudes und den einzelnen Nutzflächen der Räume im Inneren.
Ortsgebiet: € 10,60 + 10 % USt pro m² Berechnungsfläche
Reihersiedlung: € 31,25 + 10 % USt pro m² Berechnungsfläche
ERGÄNZUNGSBEITRAG:
Ein Ergänzungsbeitrag wird vorgeschrieben wenn sich die Fläche des Anschlussobjektes vergrößert. Dies ist eine einmalige Zahlung und wird analog wie der Anschlussbeitrag berechnet.
KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR:
Die Kanalbenützungsgebühr ist jährlich am 28. Februar und am 30. August zu entrichten.
Ortsgebiet: € 1,30 + 10 % USt pro m² Berechnungsfläche
Reihersiedlung: € 2,60 + 10 % USt pro m² Berechnungsfläche
MARKTGEMEINDE APETLON
Kirchengasse 3
A-7143 Apetlon
TELEFON +43 2175 2220 0
FAX +43 2175 2220 15
E-MAIL post@apetlon.bgld.gv.at
ÖFFNUNGSZEITEN:
PARTEIENVERKEHR:
MONTAG – FREITAG
08:00 bis 12:00