Für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ist eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten.

ANMELDUNG EINES HUNDES: 
Wer einen Hund erwirbt, einen zugelaufenen Hund behält oder mit einem Hund neu in die Gemeinde zuzieht, hat dies am Gemeindeamt binnen 2 Wochen anzuzeigen.

ABMELDUNG EINES HUNDES:
Jeder Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder verstorben ist, muss binnen 2 Wochen am Gemeindeamt abgemeldet werden.

HÖHE DER ABGABE:
für Nutzhunde: 7,20 Euro
für alle anderen Hunde: 14,50 Euro

Nutzhunde sind Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter. Weiters Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufes oder Erwerbs gehalten werden.

BEFREIUNGEN:
Die Hundeabgabe unterliegt nicht:

Hunde unter 6 Wochen, Hunde die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden. Diensthunde der Polizei, Zollorgane und des Bundesheeres.

Nutzhunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hierfür ausgebildet sind.


GEMEINDEAMT DER MARKTGEMEINDE APETLON
KIRCHENGASSE 3
A-7143 APETLON

PARTEIENVERKEHR:
MONTAG – FREITAG: 08:00 – 12:00 UHR
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Parteienverkehr ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Öffnungszeiten:
MONTAG – DONNERSTAG: 07:30 – 12:00 UHR UND 
12:30 – 16:00 UHR        
FREITAG: 07:30 – 13:00 UHR

TELEFON: 02175 2220 
FAX: 02175 2220 - 15
E-MAIL:  POST@APETLON.BGLD.GV.AT

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