Verloren-Gefunden

Melden Sie ihren Fund- bzw. Verlustgegenstand im Gemeindeamt, dieser wird dann in unsere Datenbank aufgenommen und eine Verlust- bzw. Fundanzeige wird ausgestellt.

Für Informationen und als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Bert Dürr und Edith Tschida

Es gibt viele ehrliche Finder, die gefundene Gegenstände auf ein Fundamt bringen. Dort wird der Fund von allen teilnehmenden Fundämtern in der zentralen fundamt.gv.at Datenbank erfasst.

fundamt.gv.at wird in acht Landeshauptstädten sowie über 500 Städten und Gemeinden mit insgesamt rund 4 Millionen Einwohnern verwendet. Außerdem verwalten die Österreichische Post und die Wiener Linien ihre Fundgegenstände mit dieser umfassenden Lösung. Fundamt.gv.at besteht aus der Bürger-Webplattform, der Fundwesen-Verwaltungssoftware für die Gemeinden sowie einer zentralen österreichweiten Datenbank.

FUNDWESEN IN ÖSTERREICH

Die Aufgaben und Pflichten der Behörden und Bürger im Fundwesen sind gesetzlich im SPG und ABGB geregelt. Das Fundwesen fällt seit 2003 ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Magistrate. Polizeidienststellen können daher keine Auskunft mehr über Funde erteilen. Funde werden bis zu einem Jahr nach Abgabe auf dem Fundamt verwahrt. Der Eigentumsanspruch des ursprünglichen Besitzers bleibt bis zur erfolgten Verwertung der Gegenstände aufrecht.

Unter folgendem Link können Sie Online nach Ihrem verlorenen Gegenstand suchen:

Online-Fundamt Österreich - Suche

Gerne ist das Gemeindeamt Apetlon bei der Suche behilflich.

 

 

GEMEINDEAMT DER MARKTGEMEINDE APETLON
KIRCHENGASSE 3
A-7143 APETLON

PARTEIENVERKEHR:
MONTAG – FREITAG: 08:00 – 12:00 UHR
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Parteienverkehr ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich! 

ÖFFNUNGSZEITEN:
MONTAG – DONNERSTAG: 07:30 – 12:00 UHR UND 
12:30 – 16:00 UHR        
FREITAG: 07:30 – 13:00 UHR

TELEFON: 02175 2220 
FAX: 02175 2220 - 15
E-MAIL:  POST@APETLON.BGLD.GV.AT

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