Im  Sinne  einer  elektronischen  Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Apetlon auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat  gemäß  §  20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gem. § 19Abs. 3 E-GovG)
Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter:
https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur