KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR:
Die Kanalbenützungsgebühr ist jährlich am 28. Februar und am 30. August zu entrichten.
Ortsgebiet: € 1,90 + 10 % USt pro m² Berechnungsfläche
Reihersiedlung: € 2,60 + 10 % USt pro m² Berechnungsfläche
50% REDUKTION DER KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR:
Gebäude oder Wohneinheiten die auf Grund ihres Zustandes und Ausstattung nicht bewohnbar sind sowie für Gebäude die umfassend saniert werden und nicht bewohnbar sind, ist auf Antrag der Eigentümer eine 50% Reduktion möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Gemeindeamt.